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SPIELORDNUNG „CENTER PARCS-SOMMERSPIELE“

ARTIKEL 1 / VERANSTALTER


Die Aktiengesellschaft nach niederländischem Recht CENTER PARCS EUROPE NV, geschäftsansässig Rivium Boulevard 213, 2909 LK Capelle aan den IJssel, eingetragen bei der Industrie- und Handelskammer unter der Nummer 34136068 (Rechtbank Rotterdam), im Folgenden „Veranstalter“ genannt, veranstaltet ein kostenloses Spiel ohne Ankaufverpflichtung vom 12.03.2020 bis 19.03.2020 im Folgenden „Spiel“ genannt).


Das Spiel und die Auslegung dieser Spielordnung unterliegen dem deutschen Recht. Das Spiel ist über die deutsche Facebook-Seite „Center Parcs“ (im Folgenden „Website“ genannt) zugänglich: https://www.facebook.com/CenterParcsDE/





ARTIKEL 2 / TEILNAHMEBEDINGUNGEN


Mit der Anmeldung zum Spiel erklärt sich der Teilnehmer ohne Vorbehalt mit den Bestimmungen dieser Spielordnung einverstanden und sagt zu, sie einzuhalten. Die Spielordnung ist über das Gewinnspiel abrufbar und kann vom Teilnehmer nach der Anmeldung während des Spiels eingesehen werden.


Mit Ausnahme des Personals des Veranstalters und der Gesellschaften, die zur Entwicklung des Spiels beigetragen haben, sowie deren nächsten Verwandten (Eltern, Brüder und Schwestern oder sonstige Personen, die zu demselben Haushalt gehören) steht die Teilnahme am Spiel Teilnehmern im Alter von mindestens 18 Jahren (die geschäftsfähig sind) frei.





ARTIKEL 3 / GRUNDSÄTZE DES SPIELS

3.1 FUNKTIONSWEISE DES SPIELS


Zur Teilnahme muss der Teilnehmer:


-Einen Facebook-Account haben
-den Post zum Gewinnspiel mit einem Foto seiner Familie (mit 2 Kindern ab 6 Jahre) und einer Begründung, warum gerade die Familie des Teilnehmers die richtige Familie für die Center Parcs-Sommerspiele 2020 ist, kommentieren
-den Aufenthalt vom 19. bis 22. April 2020 wahrnehmen können


Jeder, der für die Anmeldung zum Spiel sein Facebook-Konto benutzen möchte, muss sich mit dem „Zustimmungsantrag“ einverstanden erklären, der dem Veranstalter ermöglicht, folgende Daten zu sammeln: (i) Basisinformationen seines Facebook-Profils (Geschlecht, Name, Vorname, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum) ; (ii) folgende zusätzliche Informationen, wenn der Teilnehmer sie auf Facebook zugänglich gemacht hat: Benutzername und Freundesliste des Teilnehmers.
Der Teilnehmer muss die Spielordnung lesen und akzeptieren.



3.2 BESTIMMUNG DER GEWINNER

Die Bestimmung der 3 Gewinner im Sinne von Artikel 4 der Spielordnung erfolgt nach Ablauf des Spiels. Die 3 Gewinner werden bestimmt, nachdem überprüft wurde, ob sie für den Preis in Betracht kommen.
Der Preis wird bis spätestens eine Woche nach Ablauf des Gewinnspiels verliehen. 


Der Veranstalter nimmt per Facebook Kontakt mit den 3 Gewinnern auf. Wenn sich die Teilnehmer nicht innerhalb von sieben (7) Tagen nach dem Versand der Facebook-Nachricht melden, wird angenommen, dass sie auf ihren Preis verzichten und der Preis bleibt im Besitz des Veranstalters. Die Namen und Vornamen der Gewinner können im Monat nach der Auslosung abgefragt werden, indem dem Ausführenden im Monat nach der Spielteilnahme ein frankierter Briefumschlag mit der Anschrift des Antragstellers an die nachstehende, in Artikel 9 genannte Adresse gesandt wird. Der Veranstalter kann den Namen der Gewinner und den Preis, den sie gewonnen haben, online und offline veröffentlichen, ohne dass die Gewinner dadurch neben der Übergabe ihres Preises weitere Ansprüche erwerben. Sind die Gewinner damit nicht einverstanden, kann der Preis nicht verliehen werden und bleibt im Besitz des Veranstalters.


Die 3 Gewinner müssen die Spielordnung einhalten. Stellt sich heraus, dass die Gewinner die Kriterien dieser Spielordnung nicht erfüllen, wird ihr Preis nicht verliehen. Die Teilnehmer erklären sich mit allen möglichen Kontrollen ihrer Identität, ihres Alters, ihrer Adressdaten und der Ehrlichkeit und Echtheit ihrer Teilnahme einverstanden. Jede falsche Erklärung, Angabe einer falschen Identität oder falschen Adresse führt zum sofortigen Ausschluss des Teilnehmers und, soweit zutreffend, zur Rückzahlung der bereits zugesandten Preise.


Der Rechtsweg ist für die Auswahl des Gewinners ausgeschlossen.





ARTIKEL 4 / PREISE

4.1 PREISE


Durch eine von Center Parcs gestellte Jury, werden 3 Gewinner gewählt, die einen Aufenthalt in unserem Ferienpark Bispinger Heide gewinnen. Der Aufenthalt besteht aus 3 Nächten vom 19. bis 22. April 2020 (Ankunft Sonntag 15 Uhr bis Mittwoch 10 Uhr). Der Preis ist nur an diesem Termin einlösbar.


Die Unterbringung erfolgt in einem Ferienhaus für 4 Personen. Der Zugang zum Aqua Mundo sowie die Verpflegung am 20. Und 21. April ist darin enthalten. Der Transport der Gewinner und seiner Mitreisenden sowie weitere Zusatzleistungen sind nicht im Preis enthalten. 


4.2 BEDINGUNGEN FÜR DIE AUFENTHALTE

Der Preis gilt nur für den genannten Termin vom 19. bis 22. April 2020. Die 3 Gewinner erklären sich damit einverstanden, im Rahmen ihres Aufenthalts in Bispinger Heide am Montag und Dienstag, den 20. und 21. April, im Rahmen der Center Parcs-Sommerspiele in 9 Disziplinen jeweils von morgens bis nachmittags (mit Pause) mit der ganzen Familie gegen zwei weitere Familien anzutreten. Zudem erklären sich die 3 Gewinner damit einverstanden, dass während des Spiels Foto- und Videoaufnahmen von ihm und seiner Familie angefertigt werden, die auf dem Facebook-, YouTube- und Instagram-Kanal von Center Parcs sowie auf der Center Parcs-Website veröffentlicht werden.


Der Aufenthalt beinhaltet lediglich die Übernachtung, den Zugang zum Aqua Mundo, die Verpflegung am 20. und 21. April und die Kosten für alle Aktivitäten, die Teil der Center Parcs-Sommerspiele sind. Jede weitere Leistung, wie z. B. die Restaurants an den anderen Tagen, Parkplätze, Veranstaltungen … gehen zu Lasten der Gewinner. Kurtaxe und Abgaben gehen ebenfalls zu Lasten des Gewinners und seiner Mitreisenden.



4.2 ALLGEMEINE BEDINGUNGEN 

Der Aufenthaltsgutschein wird weder zurückgenommen noch gegen den Geldwert oder einen anderen Geschenkgutschein eingetauscht. Der Gutschein wird den Gewinnern gewährt und ist nicht übertragbar.

Der Veranstalter oder seine Dienstleister behalten sich das Recht vor, jeden Preis bei Nichtverfügbarkeit durch einen anderen Preis mit einem vergleichbaren Wert zu ersetzen.


Die Haftung des Veranstalters beschränkt sich auf die Veranstaltung des Spiels und das Anbieten des Preises und der Veranstalter kann keinesfalls für einen Zwischenfall haftbar gemacht werden, der sich während des Aufenthalts ergeben sollte.


Der Veranstalter oder seine Dienstleister behalten sich das Recht vor, Kommentare zu löschen, wenn sie anstößig sind, politisch motiviert oder Rechte Dritter verletzten. 





ARTIKEL 5 / INFORMATIONEN ÜBER DIE TEILNEHMER - GEWINNER


Jeder Teilnehmer ist zum Zugang sowie zur Korrektur und Löschung seiner personenbezogenen Daten berechtigt und kann dieses Recht gegenüber dem Veranstalter durch einen einfachen schriftlichen Antrag geltend machen, der gerichtet ist an: 


-WÄHREND DES SPIELS: durch den Versand einer E-Mail (Angabe des Spiels) an den Ausführenden : guestrelations@groupepvcp.com


-NACH DEM SPIEL: durch den Versand einer E-Mail (Angabe des Spiels) an den Veranstalter: guestrelations@groupepvcp.com





ARTIKEL 6 / VERANTWORTUNG


Der Veranstalter trifft alle möglichen Maßnahmen im Hinblick auf die Einhaltung der vorliegenden Spielordnung und kann auf keinen Fall haftbar gemacht werden, wenn er oder seine Dienstleister, wie z.B. der Ausführende des Spiels durch höhere Gewalt oder Ereignisse, die ohne seinen Willen erfolgen oder zu denen er notgedrungen gezwungen wird, das Spiel einzustellen, zu verkürzen, zu verlängern, aufzuschieben oder die Bedingungen zu ändern. Er behält sich auf jeden Fall das Recht vor, die Teilnahmedauer zu verlängern. 


Der Veranstalter und der Ausführende des Spiels haften nicht für Probleme in Bezug auf den Versand der Angaben über das Internet, die die Teilnahme gefährden können. 


Der Veranstalter und der Ausführende des Spiels lehnen vor allem jede Haftung ab, falls die Website während der Laufzeit des Spiels nicht verfügbar ist oder falls die vom Teilnehmer erteilten Angaben durch eine ihnen nicht vorzuwerfenden Ursache vernichtet werden sollten. Der Veranstalter haftet nicht für Probleme mit dem Versand der Information über das Internet, die Einsendungen ändern könnten (schlechte Verbindung, Unterbrechung des Netzwerks etc.). 


Die Teilnahme am Spiel impliziert das Wissen um und die Annahme der Merkmale und Beschränkungen des Internets sowie die Unsicherheiten, die der Kommunikation im Internet inhärent sind, vor allem in Bezug auf die technische Leistungen, die Wartezeit für das Abfragen, Anfordern oder Übertragen von Daten, die Unterbrechungsgefahr und mehr im Allgemeinen die Risiken, die jeder Internetverbindung und Datenübertragung inhärent sind, den Mangel an Schutz bestimmter Daten vor einem eventuellen Missbrauch und die Infektionsgefahr mit eventuellen Viren, die im Netz zirkulieren.





ARTIKEL 7 / BETRUG

Die von den Teilnehmern erteilten Informationen und Angaben müssen gültig und richtig sein. Ebenfalls müssen die Teilnehmer mit ihren Familien am Montag und Dienstag, den 20. und 21. April, von morgens bis nachmittags für die Teilnahme an den Center Parcs-Sommerspielen sowie für die Bild- und Videoaufnahmen im Rahmen des Spiels (s. Artikel 4) zur Verfügung stehen. Ist dies nicht der Fall, werden die Teilnehmer vom Spiel und gegebenenfalls von eventuellen Gewinnen ausgeschlossen.


Es ist strengstens verboten, auf welche Weise auch immer die Voreinstellungen des angebotenen Spiels zu ändern oder zu ändern versuchen, vor allem, um die Ergebnisse zu ändern oder um durch ein automatisiertes oder betrügerisches Mittel die gültige Bestimmung eines Gewinners zu beeinflussen. Stellt sich heraus, dass ein Gewinner im Widerspruch zu dieser Spielordnung durch betrügerische Mittel, wie z.B. automatisierte Suche oder die Benutzung eines Algorithmus oder Mittel, die sich nicht aus dem vom Veranstalter auf der Website beschriebenen Verfahren oder durch diese Spielordnung ergeben, einen Preis gewonnen hat, wird ihm der Preis nicht verliehen, sondern bleibt er in Besitz des Veranstalters, unbeschadet eventueller Verfahren, die vom Veranstalter oder von Dritten gegen den Teilnehmer eingeleitet werden können.


Die Teilnahme am Spiel beschränkt sich auf eine Einsendung pro Person. 





ARTIKEL 8 / ERHALT DER SPIELORDNUNG AUF ANFRAGE 


Diese Spielordnung ist auf der Website kostenlos erhältlich und kann von jedermann abgerufen werden. Möchten Sie mit der Post eine Kopie erhalten, senden Sie bitte Ihre Anfrage an:
Center Parcs Europe N.V.
Kaltenbornweg 1-3
50679 Köln


Die Erstattung der Versandkosten für die Anforderung kann mittels schriftlicher Anfrage und auf der Grundlage des günstigsten Versands beantragt werden.





ARTIKEL 9 / ANWENDBARES RECHT


Auf das Spiel ist ausschließlich das deutsche Recht anwendbar. Streitigkeiten in Zusammenhang mit der Gültigkeit oder Auslegung der vorliegenden Spielordnung oder der Ausführung
des Spiels werden vor dem zuständigen Gericht geschlichtet.


ARTIKEL 10 / DATENSCHUTZ


Center Parcs behandelt die persönlichen Daten der Teilnehmer mit angemessener Sorgfalt und ergreift geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um diese Daten vor Verlust zu schützen, dies alles entsprechend den hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Jeder Teilnehmer hat das Recht, seine persönlichen Daten einzusehen, korrigieren und löschen zu lassen. Hierzu genügt gegenüber Center Parcs ein formloser schriftlicher Antrag an die in Artikel 9 genannte Anschrift der Gesellschaft. Die gesamte Datenschutzerklärung kann hier nachgelesen werden.